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Schleswig-Holstein: Kein Lachgas für Minderjährige

Das Landeskabinett Schleswig-Holstein hat einem Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige zugestimmt. Das Verbot werde am 17. Juli wirksam, teilte das Kieler Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. „Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann massive gesundheitsschädliche Folgen wie Herz-Kreislauf-Versagen und schwere Hirnschäden haben. Es sind insbesondere Kinder und Jugendliche, die vor diesen schwerwiegenden Auswirkungen von missbräuchlichem Lachgaskonsum geschützt werden müssen“, sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).

Das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erstrecke sich auf sämtliche Verkaufsstellen und umfasse zudem den Versandhandel im Internet, soweit der Versand nach Schleswig-Holstein erfolgt. Außerdem dürfe Lachgas nicht mehr an Automaten angeboten werden, die für Kinder zugänglich sind. Ausgenommen vom Verbot bleibe die Abgabe von Lachgas, das ärztlich verordnet wurde. Es drohten Bußgelder in einer Höhe von bis zu 1.000 Euro.