Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) schließt sich dem neuen Verfahren zur Prüfung und Rückgabe von NS-Raubkunst an. Der LWL-Landschaftsausschuss habe entschieden, für sogenannte Restitutionsfälle zukünftig die Entscheidungen der „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ anzuerkennen, teilte der Landschaftsverband am Freitag mit. Das Gremium habe die Aufgabe, Forderungen nach Rückgabe zum Beispiel von geraubten Kunstwerken zu prüfen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte das neue Verfahren bereits am Montag anerkannt.
Das bundesweit agierende Schiedsgericht, das Bund, Länder und immer mehr Kommunen anerkennen, soll an die Stelle der bisherigen „Beratenden Kommission“ treten. Die hatte immer wieder Kritik auf sich gezogen, unter anderem weil ihre Empfehlungen nicht rechtlich bindend waren. Das neue Schiedsgericht solle nun rechtsverbindliche und vollstreckbare Entscheidungen treffen, sagte LWL-Kulturdezernentin Barbara Rüschoff-Parzinger. „Das wird die Position der Opfer und ihrer Nachfahren stärken.“
Bei den Entscheidungen des Schiedsgerichts soll es vorrangig um die Rückgabe von Kulturgut an die Antragstellenden gehen. „Geldzahlungen sind ausgeschlossen und können nur im Rahmen einer gütlichen Einigung zustande kommen“, heißt es in der Vorlage des LWL.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erfüllt Aufgaben in sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bereichen. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen. Mitglieder des LWL sind die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen und Lippe.