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Sachsen schafft Weihnachtsamnestie ab

In Sachsen wird es laut Justizministerin Constanze Geiert (CDU) in diesem Jahr keine vorzeitigen Entlassungen von Strafgefangenen anlässlich des Weihnachtsfestes geben. Die seit dem Jahr 2020 im Freistaat geübte Praxis der sogenannten Weihnachtsamnestie werde abgeschafft, sagte Geiert am Dienstag in Dresden. Strafe sei keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit.

„Wer Unrecht begangen hat, muss dafür einstehen – unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Strafvollstreckung erfolgt“, sagte Geiert. Die bisherige Praxis der Weihnachtsamnestie habe zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließe.

In den vergangenen Jahren haben Geiert zufolge immer weniger Gefangene von der Amnestie profitiert. Zuletzt waren es 2024 elf Gefangene, die zu Weihnachten vorzeitig entlassen wurden. In mehreren Bundesländern werden Strafgefangene, deren Entlassungstermin in die Weihnachtszeit fällt, traditionell bis zu mehrere Wochen früher entlassen.

Es handelt sich rechtlich gesehen um keine „Amnestie“, sondern um eine ministerielle Anordnung mit Blick auf Gnadenentscheidungen im Einzelfall.

Der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfestes könne im sächsischen Strafvollzug künftig auf andere Weise Rechnung getragen werden, hieß es. Geeigneten Gefangenen könnten weiterhin Lockerungen – etwa unbegleiteter Ausgang oder Langzeitausgang – gewährt werden, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bestehe. Laut Ministerium gibt es derzeit in Sachsen knapp 3.000 Gefangene.