In mehreren hundert Fällen sind Opfer häuslicher Gewalt in Sachsen im vergangenen Jahr wegen Kapazitätsmängeln von Schutzeinrichtungen abgewiesen worden. Wie aus einer am Sonntag von der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) veröffentlichten Antwort des sächsischen Sozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, gab es 2024 insgesamt 382 solcher Abweisungen, 333 davon betrafen Frauen- und Kinderschutzhäuser. Männerschutzeinrichtungen mussten demnach 46 Betroffene abweisen. Auf behinderte Menschen spezialisierte Einrichtungen konnten in drei Fällen nicht helfen.
„Die hohe Zahl an Abweisungen ist dramatisch“, erklärte Nagel. Jede einzelne Abweisung bringe die Betroffenen in eine dramatische Situation, weil sie mit großer Wahrscheinlichkeit nach Hause zurückkehren müssten. Die Abgeordnete forderte mehr Mittel für den Ausbau der Versorgung. Sachsen müsse laut der Istanbul-Konvention 404 Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen vorhalten, habe aber lediglich 168, erklärte sie.
Sachsen sei damit „meilenweit davon entfernt“, den Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz zu erfüllen, sagte Nagel. Der Bundestag hatte kurz vor der Neuwahl das Gewalthilfegesetz beschlossen, das einen Ausbau der Schutzeinrichtungen und einen Rechtsanspruch vorsieht. Der tritt allerdings erst 2032 in Kraft.