Sachsen beschließt Anerkennung von Rechenschwäche

Der sächsische Landtag hat Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Besondere Schwierigkeiten des Rechnens würden künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt, teilte der Inklusionsbeauftragte Sachsens, Michael Welsch, am Donnerstag in Dresden mit. Vorgesehen seien stufenweise Nachteilsausgleiche, ohne die Leistungsanforderungen qualitativ zu verändern.

Mit dem Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit hätten ab 2027 zudem die rund 16.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen einen Anspruch darauf, sich drei Tage lang für Qualifikation, Ehrenamt oder politische Bildung freistellen zu lassen. Mit der „Qualifizierungszeit“ besitzen nun alle Bundesländer außer Bayern eine gesetzlich festgeschriebene Bildungszeit. Der Inklusionsbeauftragte Welsch begrüßte die Beschlüsse. Beide seien „spürbare Schritte zu einer Verbesserung der Teilhabe“.

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