Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im vergangenen Jahr rund 38.000 Beratungen in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht angeboten. Schwerpunkte lagen auf Arbeitsverhältnissen, Vergütung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnissen, Mobbing sowie Urlaub und Freistellung, wie die Kammer am Freitag in Saarbrücken mitteilte. Im Sozialbereich sei es etwa um Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Grundsicherung oder Kinderzuschlag, im Steuerrecht um Einkommenssteuererklärungen und Kindergeld gegangen. Sonst zählt die Kammer im Schnitt etwa 40.000 Beratungen im Jahr.
„Der Rückgang der Beratungszahlen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ratsuchenden zunehmend mit komplexeren Fragestellungen zu uns kommen“, erläuterte Geschäftsführerin Beatrice Zeiger. „Die Gesetzgebung wird immer umfangreicher, die Rechtsprechung ist teilweise schwer nachvollziehbar, Arbeitsverträge werden immer umfangreicher und hinzu kommen häufig Sprachbarrieren.“ Beratungen dauerten dementsprechend länger als noch vor einigen Jahren.
In der Arbeitskammer des Saarlandes sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie Minijobber, Arbeitssuchende und Auszubildende automatisch Mitglied. Die Kammer berät und bildet ihre Mitglieder, gibt Stellungnahmen an die Politik und forscht. „Die Beratung durch die Arbeitskammer ist selbstverständlich kostenlos“, betonte Zeiger. „Wer seine Rechte jedoch vor den Arbeits- oder Sozialgerichten durchsetzen möchte oder muss, dem empfehle ich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, da diese ihre Mitglieder auch vor Gericht vertreten darf.“