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Rückgabeverfahren von NS-Raubkunst wird erleichtert

Die Neuregelung der Rückgabe von NS-Raubkunst geht voran. Ein Schiedsgericht wird künftig an die Stelle der Beratenden Kommission treten. Das hierfür nötige Verwaltungsabkommen ist unterzeichnet.

Die Reform des Rückgabeverfahrens für NS-Raubkunst hat eine wichtige Hürden genommen. Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände unterzeichneten am Mittwoch ein Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, wie die Kultusministerkonferenz anschließend bekanntgab.

Das Abkommen bildet die Grundlage für die mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference beschlossene Reform des Rückgabeverfahrens. Die Reform sieht vor, anstelle einer beratenden Kommission eine Schiedsgerichtsbarkeit einzusetzen.

“Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll maßgeblich dazu beitragen, unserer historischen Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Diktatur und ihren Nachkommen angemessener gerecht zu werden und gerechte und faire Lösungen besser und schneller voranzubringen”, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Wichtige Änderungen sind die Möglichkeit der sogenannten einseitigen Anrufbarkeit durch Antragsberechtigte sowie größere Rechtssicherheit durch Verbindlichkeit der Entscheidungen. Die nächsten Schritte sind neben der Auswahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference auch die Vorbereitung des administrativen Übergangs. Auch ein Evaluierungsgremium wird demnach vorbereitet.