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Rheinland-Pfalz novelliert Landesmediengesetz

In Rheinland-Pfalz wird das Landesmediengesetz novelliert. Die drei Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die CDU als größte Oppositionsfraktion legten dazu einen gemeinsamen Entwurf vor. Vorgesehen ist, dass die Änderungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die erste Lesung im Landtag ist am Donnerstag. Ein Ziel der Novelle sei, in der rheinland-pfälzischen Medienlandschaft Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt zu erhalten, sagte Daniel Schäffner, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Man wolle erreichen, dass es weiterhin eine journalistische Berichterstattung aus den Regionen gebe. Dazu gehöre auch, die bisherigen Begrenzungen für marktbeherrschende Tageszeitungsverlage aufzuheben, sich an privaten rheinland-pfälzischen Radio- und Fernsehsendern zu beteiligen, erklärte Schäffner.

Bislang dürfen Tageszeitungsverlage, die im jeweiligen Verbreitungsgebiet marktbeherrschend sind, nur maximal 35 Prozent der Kapitalanteile an Rundfunkveranstaltern halten. Die Stimmrechtsanteile sind auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Diese Regelungen im Landesmediengesetz sollen komplett gestrichen werden.

Vorgesehen ist außerdem, durch die Novelle bestehende journalistische Sorgfaltspflichten zu konkretisieren. So soll es künftig im Gesetz zusätzlich heißen: „Die Medien haben bei ihren journalistisch-redaktionellen Angeboten den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz von KI, zu entsprechen.“ Schäffner verwies ferner darauf, dass es mit der Gesetzesnovelle auch darum gehe, die Vermittlung von Medienkompetenz zu stärken. So solle die Medienanstalt Rheinland-Pfalz als eine weitere Aufgabe die Förderung von Medienkompetenz erhalten. Sie ist unter auch anderem für die Aufsicht etwa von privaten Hörfunk- und Fernsehsendern sowie Internetangeboten aus Rheinland-Pfalz zuständig.

Bei der Medienanstalt solle mit der Gesetzesnovelle darüber hinaus die Transparenz erhöht werden, erklärte SPD-Politiker Schäffner. Vorgesehen sei, dass die Medienanstalt künftig die Vergütung ihrer Leitungsspitze veröffentlichen müsse. Die Höhe der jährlichen Bezüge des Direktors und des stellvertretenden Direktors sind, wie es im Gesetzentwurf heißt, untergliedert nach „Grundgehalt, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen“ bekannt zu machen. Die Vergütungshöhe der Leitungsspitze der rheinland-pfälzischen Medienanstalt soll künftig im Landesmediengesetz festgelegt werden.