Reul: AfD-Mitgliedschaft allein kein Grund für Rausschmiss

Eine Mitgliedschaft in der als rechtsextrem eingestuften AfD wird für Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen laut Innenminister Herbert Reul (CDU) vermutlich nicht automatisch Konsequenzen haben. Es sei eine genaue Einzelfallprüfung nötig, sagte Reul am Samstagabend der „Aktuellen Stunde“ im WDR. „Wenn man jemanden aus dem Staatsdienst entfernen will, muss man nachweisen, dass genau diese Person ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat.“

Eine Mitgliedschaft in einer Organisation könne dafür ein Grund sein, sagte der NRW-Innenminister. „Aber ob das ausreicht? Ich glaube das nicht.“ Es müsse in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob die Person selbst tatsächlich extremistisches Gedankengut vertrete, entsprechend rede und handele. Die NRW-Behörden würden die Dokumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz nun gründlich auswerten, erklärte der Minister. Dabei werde geprüft, welche Konsequenzen das Land ziehen könne. „Ich bin kein Freund von Schnellschüssen“, sagte Reul.

Dies sollte seiner Ansicht nach auch für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gelten, erklärte der NRW-Innenminister. „Erst müssen die Fakten geprüft werden. Dann müssen sie ausreichend sein. Und dann muss die Politik abwägen, ob es klug und vernünftig ist.“ Ein Verbot sei eine wichtige Methode, aber auch „argumentieren und beweisen, dass Politik auch ohne die AfD klarkommt“ sei wichtig.

Der Verfassungsschutz stuft die AfD seit vergangenem Freitag aufgrund „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ ein. Dies ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und hat die politische Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren wieder aufleben lassen.

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