Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern haben sich auf Eckpunkte für die Einführung eines bayerischen Wassercents geeinigt. Dieser soll zehn Cent pro Kubikmeter betragen, wie die Fraktionen am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bayerischen Landtag mitteilten. 5.000 Kubikmeter sind pro Jahr und Berechtigtem frei, erst danach beginnt die Entgeltpflicht. Ausnahmen soll es nur wenige geben, grundsätzlich seien „alle Entnehmer und Verbraucher“ zur Zahlung verpflichtet.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek sagte, mit dem bayerischen Wassercent leite man „einen Paradigmenwechsel“ hin zu mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung des Einzelnen und weniger Kontrolle durch den Staat ein. Das heißt, Entnehmer und Verbraucher sollen nicht zum Einbau von Zählern verpflichtet werden, stattdessen soll eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme ausreichen. Holetschek sagte, man wolle in diesem Punkt mutig sein und etwas Neues ausprobieren.
Ausnahmen für die Beitragspflicht soll es beispielsweise für Entnahmen „im Interesse des Allgemeinwohls“ geben, also beispielsweise bei Wassernutzung durch die Feuerwehr. Auch die Wassernutzung für Zwecke der Fischerei, Fischzucht und der Teichwirtschaft sowie für Kur- und Heilbäder oder die Nutzung erneuerbarer Energien soll kostenlos sein. Für die Entnahme von Oberflächenwasser oder „Uferfiltrat“ werde ebenfalls kein Entgelt fällig, sofern das entnommene Wasser nicht als Trinkwasser genutzt wird, hieß es.
Auf Privatpersonen kommen nach Schätzung von CSU und Freie Wählern pro Jahr Mehrkosten im einstelligen Euro-Bereich zu. Wann genau der bayerische Wassercent eingeführt, steht noch nicht fest. Zunächst soll ein Praxis-Check zeigen, ob die Pläne der Regierungsfraktionen wirklich bürokratiearm, einfach, effizient sowie günstig umzusetzen sind. Der Bürokratie-Beauftragte der Staatsregierung soll abklopfen, wann ein guter Zeitpunkt für die erstmalige Erhebung wäre und ob Boni für wasserschonende Methoden möglich wären.
Einen Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern, mitunter schon seit etlichen Jahren. Die Abgabe müssen alle bezahlen, die Grundwasser entnehmen. Je nach Bundesland ist die Höhe stark unterschiedlich, sie reicht bis zu etwa 30 Cent je Kubikmeter. In Bayern ist die Entnahme von Grundwasser bisher an sich nicht kostenpflichtig, man benötigt dafür nur eine Genehmigung. (00/3944/12.12.2024)