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Regierung will Online-Verschreibung von Cannabis abschaffen

Wer ein Rezept für medizinisches Cannabis braucht, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig wieder einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, der ein Ende der Online-Verschreibung vorsieht. Untersagt werden soll auch der Versand der entsprechenden Produkte.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Frühjahr Kritik an der bisherigen Rechtslage geäußert. Sie geht davon aus, dass medizinisches Cannabis in vielen Fällen für den reinen Freizeitkonsum genutzt wird. „Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln“, erklärte Warken am Mittwoch. „Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten.“

Cannabis wird unter anderem als Medikament gegen chronische Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit sowie Angst- und Schlafstörungen verschrieben. Laut dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist für die Verschreibung künftig ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt oder der Ärztin nötig, entweder in der Praxis oder beim Hausbesuch. Für Folgeverschreibungen soll spätestens nach einem Jahr wieder ein Arztbesuch fällig sein.

Versandapotheken sollen zudem kein Cannabis mehr verschicken dürfen, „da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen“, wie das Gesundheitsministerium erklärte. Die Produkte können den Plänen zufolge künftig nur noch vor Ort in der Apotheke abgeholt oder von dieser per Botendienst überbracht werden.

Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr war die Substanz aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen worden. Derzeit können die entsprechenden Produkte über Online-Rezepte und Online-Apotheken bezogen werden. Die Menge an medizinischem Cannabis, das nach Deutschland importiert wird, stieg laut dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte seit der Teillegalisierung stark an.