Die Dimensionen von Missbrauch im Netz werden immer größer. Die Bundesregierung will deshalb, dass solche Inhalte schnell gelöscht werden und IP-Adressen gespeichert werden. Letzteres sei alternativlos.
Die Bundesregierung will stärker gegen Missbrauchsdarstellungen im Netz vorgehen und eine Speicherung von IP-Adressen einführen. Das erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. “Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen”, so Dobrindt. Gegen die Verbreitung dieser widerwärtigen Taten im Netz müsse konsequent vorgegangen werden. Aufnahmen müssten umgehend entfernt werden. Die Speicherpflicht für IP-Adressen sei der konsequente Schritt im Kampf gegen die Täter von Kindesmissbrauch und müsse schnellstens Gesetz werden.
Hubig erklärte, sexueller Missbrauch von Kindern sei eines der schlimmsten Verbrechen. Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreite, müsse strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb wolle die Regierung die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Oft sei die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den von beiden Ministerien vorgelegten Bericht zu den im Jahr 2024 erfolgten Löschungen von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet. Bei Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte auf Internetseiten, die im Inland gehostet sind, wurden demnach innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht (99 Prozent). Mehr als die Hälfte (55,98 Prozent) der Inhalte wurden bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt gelöscht.