Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf für ein neues Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) in den Landtag eingebracht. Damit soll das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz grundlegend reformiert werden. Ziel ist es laut Landesregierung, Vorgaben in der Langzeitpflege und Eingliederungshilfe zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Handlungsspielräume der Einrichtungen zu erweitern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bezeichnete das Gesetz als „zentrales Ergebnis der Entlastungsallianz“ und betonte, man wolle „Vertrauen statt Kontrolle“ schaffen. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sprach von einem „mutigen Schritt hin zu einem modernen Heimrecht“. Gut geführte Einrichtungen sollen künftig seltener geprüft werden, während sich die Heimaufsicht stärker auf Einrichtungen mit Qualitätsmängeln konzentriert.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sollen aus dem Gesetz herausgelöst und über ein freiwilliges Zertifizierungsverfahren begleitet werden. Zudem will das Land die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern vereinfachen und Heimbeiräte entlasten. Mit der Reform soll nach Angaben des Sozialministeriums eine Kultur des Vertrauens zwischen Trägern, Aufsichtsbehörden und Pflegeeinrichtungen gestärkt werden. (2608/14.10.2025)