Das Recht der Wählbarkeit ist in der Demokratie ein hohes Gut. Künftig soll es in schweren Fällen von Volksverhetzung entzogen werden können. Doch Anwälte sehen das geplante Gesetz kritisch.
Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben, Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen, also das Recht, in politische Ämter gewählt zu werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins überwiegen bei dem Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), "die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken", wie das Magazin "Der Spiegel" berichtete. Gül Pınar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des Vereins, sagte: "Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt."
Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahren nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren. Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.
Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein "falsches Signal in einer Demokratie". Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. "Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht."
Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört dagegen der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem "Spiegel". Das Gesetzesvorhaben wird zwar häufig mit dem rechtsextremen AfD-Politiker Björn Höcke in Verbindung gebracht. Grote betonte aber, Höcke sei in der AfD kein Einzelfall.