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Rechtschreibrat regelt “gefakte” Nachrichten

Selbst für Falschnachrichten gibt es nun eine verbindliche Schreibweise: Wer sich an die Rechtschreibung halten will, für den sind es “gefakte” Nachrichten. Das Regelwerk lässt aber Ausnahmen zu – auch in anderen Fällen.

Für Schulen und Verwaltung in allen deutschsprachigen Ländern gilt seit 1. Juli ein neues Regelwerk der Rechtschreibung. Die zuständigen staatlichen Stellen haben einem entsprechenden Vorschlag des Rats für deutsche Rechtschreibung zugestimmt, wie der Ratsvorsitzende Josef Lange am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die Neufassung regelt unter anderem Wörter aus dem Englischen wie “faken” und “timen”. Ihre Flexionsendungen werden meist an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst.

Das bedeutet: Falschnachrichten sind “gefakte” Nachrichten. Wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt gesendet werden, sind es “getimte” Berichte. Und wenn jemand im Internet eine positive Bewertung dazu abgibt, sind es “gelikte” Beiträge. Im unflektierten Partizip II ist neben der deutschen aber auch die englische Endung -ed zulässig: Die Nachricht ist “gefakt”/”gefaked” oder “getimt”/”getimed” oder “gelikt”/”geliked”.

Im aktualisierten Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wurde das Kapitel zur Zeichensetzung vereinfacht und gestrafft. Dadurch kam es an einer Stelle zu einer Regeländerung: Satzwertige Infinitivgruppen (“erweiterter Infinitiv mit ‘zu'”) werden jetzt verbindlich durch Komma abgetrennt. Dies gilt zum Beispiel für den Satz: “Der Minister hat bedauert, das Kabinett nicht überzeugen zu können.” Bisher konnte in solchen Sätzen ein Komma gesetzt werden, es musste aber nicht.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat 41 Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa. Seit 2004 ist er das für die deutsche Rechtschreibung maßgebliche Gremium.