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RBB weist Kritik der Senatskanzlei zurück

Die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Ulrike Demmer, hat Kritik der Berliner Senatskanzlei an der Umbesetzung des bisherigen RBB-Chefredakteurs David Biesinger zurückgewiesen. „Wir lehnen alle Versuche, Herrn Biesinger als Chefredakteur wieder einzusetzen ab“, sagte Demmer am Freitag in Berlin in einer außerordentlichen Rundfunkratssitzung des RBB: „Genauso lehnen wir aber auch alle Versuche ab, ihn aus dem Haus zu vertreiben.“

Hintergrund ist laut Demmer ein Schreiben der Senatskanzlei als derzeitige Rechtsaufsicht des RBB, das bemängelt, jüngste Personalentscheidungen der RBB-Leitung seien nicht konform mit dem Staatsvertrag. Dies soll insbesondere die Wirksamkeit einer Ergänzungsvereinbarung zum Dienstvertrag von Biesinger betreffen.

Biesinger war Mitte März im Zuge der Affäre um die fehlerhafte Berichterstattung des RBB über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar als Chefredakteur zurückgetreten. Er leitet jetzt kommissarisch die Hauptabteilung Programmressourcen des Senders. Mit Biesinger legte auch Programmdirektorin Katrin Günter ihr Amt nieder.

Demmer betonte: „Das Direktorium steht zu allen Entscheidungen, die Glaubwürdigkeit des RBB zu stärken.“ Dazu zähle auch, dass Biesinger zeitweilig mit einer neuen Aufgabe außerhalb der Redaktion betreut wurde. „Was wir gemacht haben, war richtig, und im besten Interesse des RBB“, ergänzte sie. Den Vorwurf der Senatskanzlei, gegen den Staatsvertrag verstoßen zu haben, wies Demmer „entschieden“ zurück.