Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten geraten weltweit unter Druck. Dieser Aspekt fehlt aus Sicht der neuen Queer-Beauftragten auch im Grundgesetz – sie pocht nun auf eine Änderung.
Die Rechte queerer Menschen sollen nach Worten von Sophie Koch, neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung, in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Sie würden immer mehr angefeindet, sagte Koch dem “Spiegel” (Samstag). “Wir sehen in Ländern wie den USA, wie schnell ihre Rechte auch wieder eingeschränkt werden können. Wir müssen sie durch das Grundgesetz schützen können.” Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt.
Artikel 3 des Grundgesetzes, die sogenannte Gleichheitsklausel, regelt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Zudem heißt es: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Als das Grundgesetz 1949 entstand, war der gesellschaftliche Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt von deutlich mehr Verboten und Vorbehalten geprägt. Begriffe wie queer oder LSBTIQ* wurden erst später geprägt und haben bislang keinen Eingang in den Verfassungstext gefunden.
Kochs Amt ist an das CDU-geführte Bildungs- und Familienministerium angegliedert. Sie sehe in der Breite der Partei “trotz allem Offenheit für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt”, sagte die SPD-Abgeordnete. “Aber wenn ich jemanden nicht überzeugen kann, dann ist das so, ich gehe nicht mit der Brechstange vor.” Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) nehme sie als Unterstützerin wahr: Beide seien sich einig, dass es mehr Akzeptanz in der Gesellschaft brauche.