Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 halten das Angebot des tschechischen Minderheitseigners PPF für eine Aufstockung seiner Anteile aus finanzieller Sicht für nicht ausreichend. Der Angebotspreis von 7,00 Euro je Aktie für den Erwerb von bis zu 31,8 Millionen Wertpapiere entspreche einem Aufschlag von 17,4 Prozent gegenüber dem Schlusskurs am letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots, erklärten die Gremien am Mittwoch in Unterföhring. Damit spiegele es das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen wider.
Grundsätzlich begrüßten die Gremien die Ziele der PPF IM LTD, einer indirekten Tochter von PPF,
sich als Großaktionär stärker in dem Medienkonzern zu engagieren und die Strategie des Vorstands zu unterstützen. Eine Empfehlung an die Aktionäre gaben Vorstand und Aufsichtsrat indes nicht. Sie könnten den Aktionären weder empfehlen, das Angebot anzunehmen noch das Angebot nicht anzunehmen, „weshalb sie von einer Empfehlung absehen“. Dies entspreche einer neutralen Stellungnahme.
PPF hatte sein mit dem italienischen Großeigner MFE konkurrierendes Angebot am 4. Juni unterbreitet. Damit fällt es den Angaben zufolge in die Annahmefrist des MFE-Übernahmeangebots vom 8. Mai. Die Annahmefristen beider Angebote enden deshalb den Angaben nach am 13. August 2025.
Laut ProSiebenSat.1 liegt das PPF-Angebot mit 7,00 Euro je Aktie 21,7 Prozent über dem rechnerischen Angebot der MFE, die mit 5,75 Euro den gesetzlichen Mindestpreis geboten hatte. Das Übernahmeangebot der italienischen Holding Media for Europa (MFE) hatten Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 klar abgelehnt und den Aktionären empfohlen, es nicht anzunehmen.
Die MFE, die der Familie des früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi zugerechnet wird, hatte jedoch angegeben, bereits mit einem Aktionär von ProSiebenSat.1 eine Vereinbarung abgeschlossen zu haben, wonach dieser das Übernahmeangebot für einen Teil der gehaltenen Aktien annehmen werde. Damit käme die MFE auf über 30 Prozent des Grundkapitals und hielte eine sogenannte Kontrollmehrheit.