Im Streit über die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die EU-Kommission eingeschaltet. Dazu reichten die Verleger am 3. Mai eine formelle Beihilfebeschwerde ein, wie eine Verbandssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Beihilfebeschwerden sollen Verstöße gegen die Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen aufdecken. „Anlass sind die weiterhin vielen, mit Gebührenmitteln finanzierten Textangebote der Sender, die sich digital zu Zeitungsangeboten in Konkurrenz setzen“, sagte die BDZV-Sprecherin. Das Ziel der Beschwerde liege darin, „auf eine Debatte hinzuwirken, wie der Rundfunkauftrag künftig EU-Rechts-konform und im Sinne der digitalen Zukunft des gesamten Mediensystems gefasst werden kann“.
