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Polizeibeauftragter: Rechtslage bei Zurückweisungen klären

In der Debatte um die umstrittene Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen hat der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehr Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten gefordert. „Für mich ist klar: Die Einsatzkräfte an den Grenzkontrollstellen können nicht zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Grötsch der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Sonntag online). „Es ist die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen.“

Mit Blick auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes sagte Grötsch, er sei kein Jurist, „aber ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative. Das halte ich für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden muss.“ Die Einsatzkräfte hätten den Anspruch an ihre eigene Arbeit und an sich selbst, dass sie rechtmäßig handeln. „Das ist eine Frage, die im Innenministerium zu klären ist“, betonte der Polizeibeauftragte.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 2. Juni in einer Eilentscheidung in den Fällen von drei Menschen aus Somalia entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis der Zurückweisung an den Grenzen rechtswidrig ist. Es stützt damit die Argumentation zahlreicher Juristen und Kritiker, dass Deutschland bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist und nicht einfach zurückweisen darf.