Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich erneut dagegen ausgesprochen, dass der Staat schwerstkranken Menschen Medikamente zur Selbsttötung zuteilt. “Medikamente sollen heilen oder lindern, aber nicht töten”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Das Arzneimittelrecht dürfe keinesfalls zu einem “Tötungsrecht” werden, so der Patientenschützer vor einem wegweisenden Gerichtsurteil.
An diesem Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkünden, ob der Staat verpflichtet werden kann, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige abzugeben. Die Kläger berufen sich auf ihr verfassungsrechtlich zugesichertes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn lehnte bislang alle Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb ab. Der Staat dürfe nicht über die Vergabe von Tötungsmitteln entscheiden, hieß es.
Brysch teilt diese Ansicht: “Ein Beamter einer Bundesbehörde kann nicht über Leben und Tod entscheiden.” Betroffene seien für einen selbstbestimmten Tod ohnehin nicht auf das Präparat angewiesen. Es gebe andere Methoden, die bei Sterbehelfern heute schon geübte Praxis seien.