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Patientenschützer fordern: Auch E-Akte kostenlos einsehen

Bisher können sich Ärzte die Kosten für eine Kopie einer Patientenakte von den Patienten zurückholen. Das soll sich ändern. Patientenschützer fordern, das müsse auch für die digitalen Daten auf der E-Akte gelten.

Jeder Patient soll künftig auch die digitalen Daten auf seiner E-Akte kostenlos einsehen und ausdrucken können, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Für die normale Patientenakte sei dies vorgesehen, aber noch nicht für die elektronische Form, sagte Vorstand Eugen Brysch am Wochenende der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): “Die technische Umsetzung muss in den niedergelassenen Praxen erfolgen. Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten.”

Er begrüßte es, dass Patientinnen und Patienten bald einen Anspruch haben sollen auf einen kostenlosen Ausdruck ihrer Patientenakte. Bisher hätten Praxen dafür 30 Cent bis 2 Euro pro Seite berechnet: “Dieses neue Patientenrecht fehlt jedoch bei der elektronischen Patientenakte. So haben vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen sonst keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren.”

Jede und jeder fünfte der über 65-Jährigen habe keinen Zugang zu digitalen Anwendungen, so Brysch weiter: “Deshalb ist der Bundesgesundheitsminister gefordert, eine vergleichbare Regelung für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Den Anspruch auf kostenlosen Ausdruck gibt es hier nämlich nicht.”

Im Mai hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem Patienten auf Antrag eine Kopie ihrer Patientenakte kostenlos erhalten sollen. Dass man bisher dafür zahlen müsse, sei nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mit den europäischen Datenschutzregeln vereinbar, hatte das Ministerium erklärt. Diese sähen einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie von gespeicherten personenbezogenen Daten vor. Daran müsse das deutsche Recht nun angepasst werden.

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten – wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Damit sollen Millionen gesetzlich Versicherte nach und nach ihre Röntgenbilder, Labordaten und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln künftig besser zu vermeiden, soll die E-Akte als erstes mit einer digitalen Medikationsübersicht befüllt werden. Auch die elektronischen Notfalldaten sollen auf der Akte gespeichert werden. Leistungserbringer wie Krankenhäuser sollen auf Wunsch ihrer Patienten auch ältere Befunde, Berichte, Arztbriefe und Krankenhausentlassungsbriefe in der E-Akte speichern.