Die Deutsche Palliativstiftung hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, nach dem sterbewillige Menschen nicht vorsorglich ein tödliches Arzneimittel für einen Suizid erwerben dürfen. „Suizidmittel nach Wunsch tragen zu einer weiteren Normalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung und damit zur Enthumanisierung auch unserer Gesellschaft bei“, sagte der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Carsten Schütz am Dienstag in Fulda. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass der Staat nicht verpflichtet ist, Menschen mit Sterbewunsch Zugang zum tödlichen Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zu verschaffen.
„Was wir zuallererst brauchen, ist ein Abbau von Fehlversorgung und eine flächendeckende Verfügbarkeit schneller Leidenslinderung bei schwerkranken Menschen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Thomas Sitte. Daran mangele es immer noch.
Die Deutsche Palliativstiftung engagiere sich seit 2010 dafür, „dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, an einem vertrauten Ort, inmitten vertrauter Menschen, ohne körperliche Beschwerden und unter ganzheitlicher Betreuung sein Leben bis zum Ende leben zu können“. Natrium-Pentobarbital ist laut Deutscher Palliativstiftung ein Narkosemittel, das überdosiert zum Atemstillstand führt. Die Patienten würden bewusstlos und sterben an Sauerstoffmangel.