Die niedersächsischen Regierungsfraktionen haben den Vertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Mit den Stimmen von SPD und Grünen ging ein entsprechender Gesetzentwurf am Dienstag abschließend durch den Landtag. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im März den Reformstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Er enthält eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden sollen.
Gegen den Vertrag stimmten im niedersächsischen Landtag geschlossen die Oppositionsparteien CDU und AfD. Aus ihrer Sicht werden auch durch die angestrebten Neuregelungen grundlegende Probleme nicht behoben, Angebote in Niedersachsen verschlechtert und zugleich problematische Strukturen verfestigt.
Der Reformstaatsvertrag muss sämtliche Landesparlamente passieren, bevor er in Kraft treten kann. Nach dem Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender vermindert, zudem wird erstmals das Budget für Sportrechte gedeckelt. Ein neuer Medienrat soll mit einem „Blick von außen“ überprüfen, ob die Aufträge erfüllt werden.
Die Abstimmung über den Reformstaatsvertrag geschah im Zusammenhang mit zwei weiteren Medienstaatsverträgen, die Änderungen beim Jugendschutz sowie beim Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages vorsehen. Auch dort stimmten die niedersächsischen Regierungsparteien für die Neuerungen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die geplante Neuregelung zur Festsetzung der Rundfunkbeiträge. Beim Jugendschutz schloss sich die CDU der rot-grünen Regierungsmehrheit an, lediglich die AfD stimmte gegen die Änderungen.
Die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gilt allerdings ohnehin als gescheitert, weil die Regierungschefs von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern sie bisher nicht unterschrieben haben.