Erst am Montag hatte Israels Oberstes Gericht für Furore gesorgt, als es in einem knappen Urteil Teile der umstrittenen Justizreform kippte. Nun legen die Richter und Richterinnen nach.
Die israelische Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (Likud) hat mit ihren Justizreformplänen eine weitere Niederlage erlitten. In einem am Mittwochabend verkündeten Urteil legte es fest, dass eine im März verabschiedete Grundgesetzänderung, die die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten erschwert, erst mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten kann, wie israelische Medien berichteten. Erst am Montag hatte das Gericht mit acht zu sieben Stimmen die Aufhebung der Angemessenheitsklausel für ungültig erklärt, einem Eckpfeiler der Reform, mit der die Machtbefugnisse des obersten Gerichts eingeschränkt werden sollten.
Das Gesetz sei eindeutig auf die Person des amtierenden Ministerpräsidenten Netanjahu zugeschnitten und damit aus persönlichem Interesse heraus entstanden, urteilten die Richter. Das Parlament habe daher mit der Billigung der Gesetzesänderung seine Kompetenzen überschritten. Sechs der elf teilnehmenden Richter stimmten für die Verschiebung.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Amtsenthebung nur aus medizinischen Gründen und mit der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit des Kabinetts erfolgen kann.
Die Anwälte Netanjahus hatten gegen Kritiker vor Gericht argumentiert, das Gesetz diene der Verteidigung des demokratischen Grundsatzes, dass nur die Wähler die Identität ihres Führers bestimmen.
Bei der am Montag kassierten Gesetzesänderung ging es darum, dem Obersten Gericht die Befugnis zu entziehen, Regierungsentscheidungen aufzuheben, die es für unangemessen hält. Kritiker hatten gewarnt, dass dies Korruption und die willkürliche Besetzung wichtiger Posten fördern könnte. In einem beispiellosen Schritt hatten alle 15 Richter des Obersten Gerichts an der Entscheidung mitgewirkt. Dabei urteilten 12 der 15 Richter, dass das Gericht unter bestimmten Umständen das Recht habe, Grundgesetze aufzuheben, wenn sie die wesentlichen Merkmale Israels als jüdischen und demokratischen Staat untergraben.
Anders als viele Staaten hat Israel keine Verfassung. Diese soll sich aus Grundgesetzen konstituieren, die im Parlament einzeln verabschiedet werden. Änderungen daran können in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.