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NRW will Landesantidiskriminierungsgesetz einführen

Als erstes Flächenland will Nordrhein-Westfalen ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einführen. Ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung werde nun mit den Sozialverbänden beraten und dann in den Landtag eingebracht, kündigte Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) am Montag in Düsseldorf an. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 soll es in Kraft treten. Bislang existiert ein solches Gesetz nur im Stadtstaat Berlin.

Das Antidiskriminierungsgesetz soll der Ministerin zufolge für alle Behörden und Einrichtungen des Landes gelten. Damit würden in NRW rechtliche Lücken im bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschlossen. Dort werden Diskriminierungen, die von staatlichen, nichtkommunalen Stellen wie Behörden und Polizei ausgehen, nicht erfasst. Auch rechtliche Schritte gegen Diskriminierungen in Bildungseinrichtungen sind mit Bezug auf das AGG nicht möglich.

Mit dem NRW-Antidiskriminierungsgesetz könnten künftig Diskriminierungen durch antisemitische, rassistische, sexuelle oder religiöse Zuschreibungen sowie vor dem Hintergrund von Nationalität oder Alter Schadenersatz gegenüber dem Land NRW zur Folge haben, hieß es. „Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden“, sagte Ministerin Paul. Das Land übernehme mit dem neuen Gesetz Verantwortung für seine Behörden, sensibilisiere diese und werde zugleich Anlaufstelle für Beschwerden über Diskriminierung.

Als erstes Flächenland erhalte Nordrhein-Westfalen ein Landesantidiskriminierungsgesetz, begrüßten die Fraktionen von CDU und Grünen das Vorhaben. „Als schwarz-grüne Koalition setzen wir damit ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung“, erklärten die stellvertretende Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion, Gönül Eglence, und Peter Blumenrath, Mitglied im Integrationsausschuss der CDU-Fraktion.

Auch die SPD-Fraktion begrüßte, dass die Landesregierung „endlich einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt hat“. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Lisa Kapteinat, erklärte, dass das Gesetz benötigt werde, um wichtige Schutzlücken des bundesweiten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Landesebene zu schließen.

Diskriminierung müsse in „in allen Bereichen unserer Gesellschaft entschlossen“ bekämpft werden, erklärte die gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, Susanne Schneider. Es sei jedoch zweifelhaft, ob ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz in der Realität irgendetwas verbessere.

Kritisch äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW. „Wir haben dafür kein Verständnis“, sagte der NRW-Landesvorsitzende Patrick Schlüter der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ/Dienstag). Die Polizei in NRW arbeite hochprofessionell. Sollte sich jemand diskriminiert fühlen, gebe es heute genügend rechtliche Möglichkeiten, um im Einzelfall das Verhalten der Polizei zu überprüfen, sagte Schlüter.