Nach den Vorstellungen von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sollen künftig alle Menschen als Organspender gelten, die dem nicht widersprechen. Der Landesminister stellte in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung einer Spende gegenüber positiv eingestellt sei, fehle es an Spenderorganen, beklagte Laumann.
Derzeit dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt. Nordrhein-Westfalen will den Gesetzentwurf am 14. Juni in den Bundesrat einbringen, nach aktuellem Stand gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Findet die Initiative eine Mehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen.
