Die niedersächsische Landesregierung will ein erneuertes Gleichstellungsgesetz auf den Weg bringen. Damit soll die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut werden, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Unabhängig vom Geschlecht solle die jeweilige Qualifikation entscheidend für den beruflichen Fortschritt sein. Das Kabinett beschloss am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.
„Der öffentliche Dienst und all seine Institutionen haben per Grundgesetz die Verpflichtung, aktiv tätig zu werden, um die tatsächliche und nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Frauen weiter voranzubringen“, betonte Gleichstellungsminister Andreas Philippi (SPD). Unter anderem sollen künftig Arbeitsplätze öffentlich ausgeschrieben werden, wenn Frauen dort aufgrund struktureller Benachteiligung unterrepräsentiert sind. Auf eine Ausschreibung kann dann verzichtet werden, wenn die Besetzung mit einer internen oder dienststellenübergreifenden Ausschreibung erreicht werden kann.
Zudem sollen die Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit gestärkt und unterstützt werden. Ihre Beanstandungs- und Klagerechte werden ausgeweitet. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Gremien in der öffentlichen Verwaltung im Blick auf die Geschlechter paritätisch besetzt werden und eine geschlechtergerechte Sprache verwendet wird. Zudem soll eine Gleichstellungsstatistik eingeführt werden.