Im Streit um die rechtliche Vaterschaft sollen künftig neue Regeln gelten. Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil aus Karlsruhe. Vorgesehen ist etwa eine “zweite Chance” für leibliche Väter.
Für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter sollen künftig neue Regeln gelten. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, über den noch der Bundestag abstimmen muss. Hintergrund ist, dass die derzeitige Rechtslage nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr in manchen Fällen die Grundrechte leiblicher Väter verletzt.
Wichtig sei eine ausgewogene Lösung, die die Interessen aller Betroffenen berücksichtige, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das Kindeswohl stehe dabei im Zentrum. Wenn ein Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater habe, solle das bei der Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater auch künftig ins Gewicht fallen. Zugleich sollen leiblichen Vätern neue Möglichkeiten eröffnet werden, mehr Verantwortung zu übernehmen. Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Abstammungsrecht, so Hubig.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass bei einem minderjährigen Kind – wie bislang auch schon – eine Anfechtung Erfolg hat, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Besteht eine solche Beziehung, kann die Anfechtung erfolgreich sein, wenn etwa der leibliche Vater ebenfalls eine entsprechende Beziehung zu dem Kind hat. Auch andere Fälle, in denen sich der leibliche Vater beispielsweise ernsthaft und ohne sein Verschulden erfolglos um die Beziehung bemüht hat, bezieht der Gesetzentwurf mit ein.
In Einzelfällen sollen Familiengerichte auch entscheiden können, dass eine Anfechtung zum Wohle des Kindes erfolglos bleibt, auch wenn einer der im Gesetz beschriebenen Fälle vorliegt. Ist das Kind, um dessen rechtliche Vaterschaft es geht, volljährig, so soll die Anfechtung des leiblichen Vaters Erfolg haben, wenn das Kind dieser nicht widerspricht.
Zudem sieht der Gesetzentwurf eine “zweite Chance” für leibliche Väter vor: Wenn die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater endet oder der leibliche Vater seinerseits eine solche Beziehung zum Kind hat, kann der leibliche Vater nach zwei Jahren seinen Antrag auf Anfechtung erneut stellen.
Stimmen alle Beteiligten, also auch die Mutter und der bisherige rechtliche Vater, einer Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater zu, soll künftig keine Anfechtung mehr nötig sein.