Eine bessere Honorierung der sprechenden Medizin: Das ist ein Ziel der neuen Gebührenordnung für Ärzte. Nach langen Debatten hat der Ärztetag das veränderte Honorarsystem für Privatpatienten gebilligt.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Deutsche Ärztetag am Donnerstag den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte verabschiedet. Sie regelt die Höhe der Gebühren für ärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung; sie ist das Maß für die Abrechnung bei privatversicherten oder selbstzahlenden Patienten. Der Entwurf wird jetzt an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet, das ihn in Kraft setzen kann.
Die Delegierten des Ärzteparlaments stellten sich mit deutlicher Mehrheit (212 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen) hinter den gemeinsamen Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK), des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe. Zuvor hatte auch der Deutsche Krankenhausverband Zustimmung signalisiert.
Laut Bundesärztekammer bedeutet die neue Gebührenordnung im Falle ihrer Umsetzung eine bessere Honorierung für die Breite der Ärzteschaft. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt bezifferte das Plus der Einnahmen der Ärzte aus der Privaten Krankenversicherung auf 13,2 Prozent oder 1,9 Milliarden Euro in den ersten drei Jahren.
Mit Hilfe der neuen Gebührenordnung soll die sprechende Medizin großzügiger bedacht werden als die technischen Fächer. Protest gab es im Vorfeld etwa aus der Radiologie, Labormedizin, Chirurgie, Virologie, von Augenärzten und Urologen.
Reinhardt hatte in der Debatte davor gewarnt, dass im Falle einer Ablehnung des Ärzteparlaments die politische Glaubwürdigkeit des ärztlichen Berufsstandes in Gefahr sei. Der Streit habe sich fast ausschließlich um Geld gedreht. Dabei sorge die neue Ordnung auch für mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Er verwies darauf, dass im Rahmen des Beratungsprozesses rund 165 Berufs- und Fachverbände beteiligt worden seien. Grundsätzlich gelte es auch zu beachten, dass die Ärzteschaft einen “angemessenen Interessensausgleich” mit der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe finden müsse.