Im Saarland können Hunderte Verurteilte im Zusammenhang mit Cannabis-Verfahren auf eine Strafbefreiung hoffen. Nach der Legalisierung von Cannabis zum 1. April dieses Jahres hat die saarländische Justiz 827 Strafvollstreckungsverfahren identifiziert, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, wie der Pressesprecher des saarländischen Justizministeriums, Dennis Zahedi, am Montag in Saarbrücken erklärte. Insgesamt 493 Fälle fallen unter die vollständige Straffreiheit. Des Weiteren gebe es noch 334 sogenannte Anpassungsfälle, bei denen noch eine gerichtliche Neufestsetzung der Strafe nötig sei. In so einem Fall war beispielsweise der Cannabis-Besitz lediglich eine von mehreren Straftaten, für die es eine Gesamtstrafe gab.
Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Nach dem Gesetz müssen die Justizbehörden der Länder frühere Urteile nach dem Betäubungsmittelgesetz daraufhin überprüfen, ob sie nach neuem Recht aufgehoben werden müssen.
Die rückwirkende Straffreiheit ist dem saarländischen Justizstaatssekretär Jens Diener (SPD) zufolge mit einem großen Aufwand verbunden. Für die Akten habe es nämlich keine elektronischen Marker gegeben. Deswegen hätten die Mitarbeitenden in der Vollstreckungsabteilung die Akten händisch durchblättern müssen. Das habe erheblichen Aufwand verursacht, unterstrich Diener. „Wir haben das aber früh im Blick gehabt, und die Staatsanwaltschaft hat hier sehr, sehr gute Arbeit geleistet, sodass wir da auch mit der Zeit letzten Endes hingekommen sind.“