Die Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat „erhebliche Bedenken“ zur bevorstehenden Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende in MV geäußert. Wie die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler, am Donnerstag mitteilte, würden die Bedenken durch aktuelle Entwicklungen in Hamburg bestätigt.
Das Hamburger Sozialgericht habe im Juli 2024 geurteilt, dass die pauschale Obergrenze für Bargeldabhebungen in Höhe von 50 Euro rechtswidrig sei, wenn die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen nicht berücksichtigt werden. Das Urteil mache deutlich, „dass die pauschale Behandlung von Geflüchteten, wie sie auch in Mecklenburg-Vorpommern offenbar geplant ist, nicht ohne Risiken ist“, sagte Pulz-Debler. „Unsere Befürchtungen, dass diese Regelungen zu sozialen Härten führen können, haben sich damit bestätigt.“ Die Linksfraktion MV fordere die Landesregierung auf, die Einführung der Bezahlkarte kritisch zu begleiten und sich auf Bundesebene für eine humane und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Maßnahmen einzusetzen.
Pulz-Debler sagte weiter: „Die oft beschworenen Push- und Pull-Faktoren, die suggerieren, dass Menschen aufgrund angeblich hoher Sozialleistungen nach Deutschland kommen, sind wissenschaftlich längst widerlegt und dienen nur dem hetzerischen Bild, dass Asylsuchende hier angeblich umfangreiche Heimatzahlungen leisten.“ Geldzahlungen an die Familie zu Hause erfolgten in der Regel erst, wenn Menschen hier arbeiten und Geld verdienen. „Diese Leier von Geflüchteten als vermeintliche ‘Sozialschmarotzer’ ist unerträglich, und die Einführung der Bezahlkarte wird nicht dazu führen, dass weniger Menschen zu uns kommen, weil sie aus ihrer Heimat flüchten müssen.“
Am Mittwoch (28. August) hatte das Schweriner Innenministerium mitgeteilt, dass das Land MV dem niederländischen Unternehmen Yoursafe den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit sei das Vergabeverfahren abgeschlossen, hieß es. „Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). Nun würden die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte besprochen und der Zeitplan festgezurrt, so der Minister.
Am 6. November 2023 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder haben gemeinsam bundeseinheitliche Mindeststandards definiert. Die Karte soll bis Herbst an die Stelle der bisherigen Bargeld-Auszahlungen treten. Asylsuchende sollen mit ihr überall einkaufen können, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Die Nutzer könnten sich mit der Karte nicht mehr als 50 Euro pro Monat in bar auszahlen lassen. So sollen Geldtransfers ins Ausland oder an Schlepper begrenzt werden.