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Attentat in München: Staatsschutz und Bundesanwaltschaft ermitteln

Der Angriff eines 24-Jährigen mit dem Auto auf eine Gewerkschaftsdemo in der Münchner Innenstadt ist nun ein Fall für die Bundesanwaltschaft. Sie habe das Ermittlungsverfahren „wegen der besonderen Bedeutung des Falles“ von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen, teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am Freitagabend mit.

Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Verdacht des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Es bestehe außerdem der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und „als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, hieß es weiter. Damit sei sie geeignet, „die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen“.

Ein Haftrichter des Amtsgerichts München hatte zuvor auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München einen Haftbefehl gegen den Afghanen erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsschutzabteilung des Bayerischen Landeskriminalamtes hat unter der Leitung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus die Ermittlungen übernommen und dazu die 140-köpfige Sonderkommission „Soko Seidlstraße“ eingerichtet.

Am späten Donnerstagvormittag war in der Münchner Innenstadt ein Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gerast. Dabei wurden mindestens 36 Personen zum Teil schwer verletzt, darunter auch mindestens ein Kind. Tatverdächtig ist ein 24-jähriger afghanischer Asylbewerber, der sich legal in Deutschland aufhält.