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Missbrauchsvorwürfe gegen ehemaligen Pfarrer in Bad Freienwalde

Vor über einem Jahr wurde ein evangelischer Pfarrer in Bad Freienwalde von seinem Dienst freigestellt. Jetzt wurde der Grund dafür bekannt: Es wurden Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erhoben.

Einem ehemaligen Pfarrer einer evangelischen Kirchengemeinde im brandenburgischen Bad Freienwalde wird vorgeworfen, Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Eine Sprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) bestätigte am Dienstag die Vorwürfe auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die “Märkische Oderzeitung” hatte zuerst darüber berichtet. Demnach hat sich der Gemeindekirchenrat in seinem jüngsten Gemeindeblatt “tief erschüttert” über die Vorwürfe des “sexuellen Missbrauchs gegen Jugendliche” gezeigt.

“Die Vorwürfe, die in dem Gemeindebrief thematisiert wurden, stehen im Zusammenhang mit dem dienstrechtlichen Verfahren, das die EKBO nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen besagten Pfarrer einleitete. Der Beschuldigte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe”, sagte die EKBO-Sprecherin. Demnach wurden die Anschuldigungen bereits im März vergangenen Jahres erhoben sowie ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Pfarrer sei umgehend von seinem Dienst freigestellt worden. Inzwischen sei das Disziplinarverfahren eingestellt, so die Sprecherin.

Der Pfarrer befindet sich nach Angaben der EKOB seit dem 1. Oktober im Ruhestand. Er dürfe zudem von seinen Ordinationsrechten keinen Gebrauch mehr machen, es sei denn, das Konsistorium würde vorab eine Genehmigung erteilen, so die EKBO. Wann genau der Pfarrer die ihm zur Last gelegten Taten begangen haben soll, konnte die EKBO nicht sagen. Auch konnte die Sprecherin sich nicht zu möglichen strafrechtlichen Verfahren äußern.

Auf KNA-Anfrage bestritt der Pfarrer die Vorwürfe und verwies auf seine Stellungnahme in der “Märkischen Oderzeitung”. Dort sagte er: “Das am 21. März 2024 gegen mich eingeleitete kirchliche Disziplinarverfahren wurde eingestellt. Ich bin auf eigenen Wunsch in den Wartestand gegangen und befinde mich seit dem 1. Oktober im Ruhestand.” Ein “Berufsverbot” sei ihm nicht erteilt worden. “Ich habe lediglich das Konsistorium vorab um Zustimmung zu bitten, sofern ich vom Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung Gebrauch machen möchte.”

Mangels hinreichenden Tatverdachts seien zwei staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden. Eine Anklage sei nicht erhoben worden. “Ich weiß, dass diese Situation viele Menschen verunsichert hat. Auch wenn ich die Anschuldigungen gegen mich mit allem Nachdruck zurückweise, ist mir der Dank an die Menschen wichtig, die sich um Fairness, Respekt und einen versöhnlichen Umgang bemüht haben und bemühen”, sagte er.