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Missbrauchsbeauftragte fordert Reform des Sexualstrafrechts

Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Sexualtäters in Hamburg fordert die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine Reform des Sexualstrafrechts. „Das Sexualstrafrecht muss systematisch für den digitalen Raum angepasst werden“, sagte Claus der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag, online). Hintergrund ihrer Forderung ist ein aktueller Fall aus Hamburg. Dort hat die Polizei einen 20-Jährigen festgenommen, der Kopf einer internationalen Gruppe sein soll, die Kinder sexuell online missbraucht.

Der Beschuldigte soll Kinder im Internet dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, in einem Fall soll er ein Kind sogar zum Suizid gedrängt haben. Aufnahmen davon soll er im Netz geteilt haben. „Taten wie sexualisierte Gewalt via Livestream stellen die Strafverfolgung ebenso wie die Justiz vor immer neue Herausforderungen“, sagte Claus.

Hinzu komme, dass das Sexualstrafrecht im Bereich Jugendlicher Schutzlücken aufweise. Es seien nicht alle Abhängigkeitsverhältnisse gesetzlich erfasst, in denen sich junge Menschen befinden. „Im Netz haben Täter rund um die Uhr Zugriff auf Jugendliche, ohne dass es hierzu Kontakt auch in der analogen Welt geben muss. Im Netz stößt so das Strafrecht an seine Grenzen“, betonte Claus.

Die Missbrauchsbeauftragte kritisierte außerdem, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren rechtlich kaum geschützt seien. „Unter 14 ist klar: Das ist Kindesmissbrauch. Ab 18 beginnt die MeToo-Debatte. Dazwischen klafft eine Leerstelle.“ Ein pauschales Social-Media-Verbot angesichts der Gefahren für Minderjährige lehnt Claus ab. „Das ist kein aktiver Kinderschutz.“ Stattdessen fordert sie sichere digitale Räume mit Altersbeschränkungen.