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Missbrauchsaufarbeitung behindert? Bistum Basel dementiert Berichte

Zeitungsberichte werfen dem Baseler Bischof Gmür vor, die Missbrauchsaufarbeitung in seinem Bistum zu behindern – und sehen einen Zusammenhang mit der Entlassung einer bekannten Journalistin. Nun reagierte das Bistum.

Das Bistum Basel wehrt sich entschieden gegen Vorwürfe der “Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag” (NZZaS) und des “Sonntagsblick”, wonach Bischof Felix Gmür die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in seinem Bistum behindere. Wie Markus Thürig, Generalvikar des Bistums Basel, am Sonntag mitteilte, seien mehrere Aussagen in Artikeln beider Zeitungen vom 1. und 8. Juni falsch.

Beide Zeitungen halten sich laut Thürig nicht an Fakten, und “überschreiten massiv die Grenzen des Anstands, was einem Rufmord gleichkommt, und verunglimpfen in niederträchtiger Art und Weise das Bistum Basel, seinen Bischof und damit die ganze katholische Kirche”.

Der Sonntagsblick hatte am 1. Juni geschrieben, Bischof Gmür verweigere den Forschern der Missbrauchsstudie, die die Universität Zürich unter anderem im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) durchführe, den benötigten Aktenzugriff. Zwar habe das Team für die Pilotstudie im Bischofsarchiv in Solothurn recherchieren können, doch seien seitdem zahlreiche weitere Fälle gemeldet worden, die erneute Recherchen erforderlich machten. Doch damit solle der Bischof nicht einverstanden sein.

Das entspricht laut Generalvikar Thürig nicht der Wahrheit: “Der Bischof von Basel stellt dem Forschungsteam der Universität Zürich alle Archivakten zur Verfügung. Weil das Bistum davor zwingend sicherstellen muss, dass alle Vorschriften des schweizerischen Rechts eingehalten werden, ist es schon lange mit den Historikerinnen der Universität im Austausch und hat mit ihnen schon vor dem Erscheinen der Artikel ein Gespräch vereinbart.”

Thürig erklärte außerdem, die NZZaS zitiere den angeblich über Bischof Gmür verärgerten Bischof Joseph Maria Bonnemain (Bistum Chur) falsch. Dieser dementiere, den Bischof von Basel aufgefordert zu haben, der Universität vollständigen Aktenzugang zu gewähren.

In Bezug auf die Aufarbeitung eines konkreten Missbrauchsfalls unterstelle die NZZaS Bischof Gmür Fehlverhalten. Doch habe dieser lediglich dem Standardprozedere bei Meldungen an den Vatikan entsprochen. Auch habe Bischof Gmür vom Vatikan keine Rüge erhalten, sondern lediglich eine Mahnung. Außerdem bestreitet der Generalvikar den von der NZZaS erhobenen Vorwurf, die unabhängige Meldestelle des Bistums Basel für Missbrauchsfälle sei nicht unabhängig.

Die NZZaS wie auch “Der Bund” aus Bern (8. Juni) äußern beide die Vermutung, dass die Berichterstattung über den Umgang Bischof Gmürs mit der Aufarbeitung eines Missbrauchsfalls zur Kündigung von Annalena Müller als Chefredakteurin beim Berner “Pfarrblatt” geführt haben könnte. Zwar bestreite der Vorstand der Pfarrblatt-Gemeinschaft einen Zusammenhang zwischen Müllers Berichterstattung über den Fall und ihrer Freistellung, doch sei der in ihren Texten kritisierte Bischof Gmür eng mit einem Vorstandsmitglied der Zeitung befreundet. Generalvikar Thürig schreibt zur Freistellung Müllers: “Fakt ist, dass das Bistum und der Bischof damit in keiner Art und Weise etwas zu tun haben.”