Nach dem vorläufigen Nichtzustandekommen der niedersächisch-bremischen Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) für die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie suchen die beteiligten Kirchen und Diakonie-Verbände den Dialog. Man wolle die bereits benannten Mitglieder der URAK und die Mitglieder der Betroffenenvertretung zu Gesprächen einladen, um über die Voraussetzungen für die Arbeit des Gremiums zu sprechen, teilte die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen am Montag in Hannover mit.
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche bedauerten, dass ein Start der URAK vorerst nicht möglich sei, hieß es. Man habe in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, dass die URAK fristgerecht ihre Arbeit aufnehmen kann. Ungeachtet aller Verzögerungen werde die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie unvermindert fortgesetzt.
Aufklärungs- und Aufarbeitungsprozesse durch externe Fachleute liefen in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen wie bisher weiter, Untersuchungsergebnisse würden unverändert veröffentlicht und Konsequenzen für die kirchliche Arbeit gezogen, hieß es weiter. Ebenso stünden betroffenen Personen die Ansprechpersonen und Fachstellen der beteiligten Kirchen und Diakonien sowie die Geschäftsstelle der URAK für ihre Anliegen zur Verfügung.
Die URAK Niedersachsen-Bremen, eines von bundesweit neun derartigen Aufarbeitungsgremien, hätte ihre Arbeit im März aufnehmen sollen. Vorbehalte von Betroffenenvertreterinnen und -vertretern gegenüber zwei vom Land Niedersachsen nominierten Mitgliedern, der früheren Landes-Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und der Klosterkammer-Präsidentin Thela Wernstedt führten zum Rückzug beider.
Beide Frauen waren von Betroffenen, unter anderem aufgrund ihrer ehemaligen Mitgliedschaft in der hannoverschen Landessynode, als zu kirchennah eingeschätzt worden. Die Landesregierung hatte daraufhin erklärt, sie sehe sich außerstande, weitere Personen für die zwei vakanten Plätze zu benennen.
Grundlage für die Kommissionen ist eine Vereinbarung über Standards zur Aufarbeitung von Missbrauch mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, aus dem Dezember 2023. Aufgaben dieser Gremien sind unter anderem, Fälle sexualisierter Gewalt zu erheben, Ursachen für Missbrauch aufzudecken und den Umgang mit Betroffenen zu analysieren.
In den Kommissionen sitzen neben Betroffenen, Expertinnen und Experten auch Vertreter der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürften weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören, hieß es. Die unabhängigen Experten sollten von den Landesregierungen benannt werden.