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Ministerin will mehr Unterstützung für lesbische Paare mit Kindern

Lesbische Paare müssen in Deutschland ein Adoptionsverfahren durchlaufen, bevor beide Frauen rechtlich Eltern desselben Kindes sind. Die Bundesjustizministerin will das ändern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will lesbische Paare mit Kindern rechtlich besserstellen. Es gebe derzeit ein langwieriges Adoptionsverfahren, bevor beide Frauen rechtliche Eltern eines Kindes sind, sagte Hubig der “Wochentaz”. Es brauche dringend eine neue gesetzliche Regelungen. Daran arbeite ihr Haus. Sie könne sich eine “doppelte Mutterschaft” vorstellen. “Aber wir sind in einer Koalition. Da gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme dazu”.

Die Ampel-Regierung wollte eine “Mitmutterschaft” oder “doppelte Mutterschaft” einführen. Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte eine schrittweise Einführung vorgeschlagen und entsprechende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Diese konnte die Ampel nicht mehr in einer entsprechenden Reform durchsetzen. In der jetzigen Regierung stehen CDU und CSU dem Vorhaben – anders als die SPD – kritisch gegenüber.

Derzeit sei nicht geregelt, was passiere, wenn die biologische Mutter vor Abschluss eines Adoptionsverfahrens sterbe, so Hubig weiter. Das Kind habe dann keine Sicherheit, dass die Partnerin rechtlich elterliche Verantwortung trage. “Das sind große Belastungen”, betonte die Ministerin. Es gehe auch um die Rechte des biologischen Vaters. Diese spielten bei Samenbanken keine Rolle, weil der genetische Vater in diesen Fällen kein rechtlicher Vater des Kindes werden könne.

Bei privaten Samenspenden, sogenannten Becherspenden, sei das anders. Da komme es auf die konkrete Konstellation an. Das seien schwierige Fragen, “über die wir uns vertieft Gedanken machen müssen”, sagte die Ministerin. Sie wünsche sich zügige Entscheidungen ohne vorherige Aufforderung vom Bundesverfassungsgericht. Derzeit sind dort mehrere Fälle betroffener Frauen anhängig.