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Minister fordern digitale Schwangerschaftskonfliktberatung

Digital-Beratung kann in Landstrichen mit dünner Besiedelung hilfreich sein. Aus den Bundesländern kommt jetzt die Forderung, diese Möglichkeit auch bei der Schwangerenkonfliktberatung bundesweit anzubieten.

Schwangerschaftskonfliktberatung soll nach dem Willen der zuständigen Landesminister künftig auch digital möglich sein. Auf ihrer gemeinsamen Konferenz forderten die Frauenministerinnen und -minister der Länder am Freitag in Essen das Bundesfamilienministerium auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, der diese Möglichkeit ausdrücklich ins Schwangerschaftskonfliktgesetz aufnimmt und bundesweit einheitlich regelt.

Brandenburgs Frauenministerin Britta Müller (parteilos) erklärte, gerade für große, dünn besiedelte Bundesländer werde es zunehmend schwieriger, flächendeckend Beratungsangebote zu gewährleisten. Eine Videoberatung über eine Datenschutz-konforme Plattform ermögliche einen sicheren und niedrigschwelligen Zugang sowie einen ortsunabhängigen und zeitsparenden Austausch zwischen Beratenden und Ratsuchenden. Brandenburg hatte gemeinsam mit Niedersachsen den Antrag bei der Konferenz eingebracht.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung richtet sich an Schwangere in schwierigen Situationen. Die Beratungsstellen können nach erfolgter Beratung eine Bescheinigung ausstellen, die notwendige Voraussetzung dafür ist, dass ein möglicher Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt.