Der Familiennachzug soll für bestimmte Geflüchtete vorerst ausgesetzt werden. Das wollen Union und SPD kommende Woche im Bundestag beschließen. Die Kritik daran hält an.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt ein Aussetzen des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete ab. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition verletze das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Familie, erklärte das Institut am Freitag.
CDU, CSU und SPD wollen den Familiennachzug zu Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus zunächst für zwei Jahre aussetzen. In der kommenden Woche wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten, am Montag ist zunächst noch eine Expertenanhörung im Innenausschuss geplant.
“Familiennachzug ist das Gegenteil von illegaler, ungeordneter Migration”, sagte die Expertin des Instituts für Asyl und Migration, Anna Suerhoff. “Wer seinen engsten Angehörigen legal nachfolgen darf, wird nicht gezwungen, über gefährliche Fluchtrouten nach Deutschland zu kommen.”
Kritisch sehen die Menschenrechtsexperten auch, dass im Gesetzentwurf keine Übergangsregelung für Menschen vorgesehen ist, die bereits in einem laufenden Visumverfahren sind oder seit Monaten auf Terminwartelisten bei den Botschaften stehen. Für sie würde das Verfahren abgebrochen und für mindestens zwei Jahre auf Eis gelegt.
Ausnahmen bei der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs sind nur in Härtefällen vorgesehen. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist seit Jahren bereits auf bis zu 1.000 im Monat beschränkt. Subsidiärer Schutz greift, wenn Menschen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, also etwa Folter oder die Todesstrafe. Häufig sind Betroffene auch Bürgerkriegsflüchtlinge.