Gladbeck – In den zunehmenden Auseinandersetzungen um religiöse Freiheit im Land (von Kopftuchverbot bis zur Beschneidung) vermisst der Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Udo Di Fabio eine profilierte Haltung von Christen. Er sprach während des Sommerempfangs des Martin Luther-Forums, Gladbeck, zum Thema „Die Zukunft der Glaubensfreiheit“.
Dem Staat sei zwar durch das Grundgesetz eine weltanschauliche Neutralität verordnet. Dies jedoch sei eine „wohlwollende Neutralität“, denn der Staat fördere grundsätzlich das religiöse Bekenntnis der Bürger, setze dabei allerdings Toleranz gegenüber Menschen anderen Glaubens voraus.Das Grundgesetz biete die Grundlage für das Zusammenleben von unterschiedlichsten Religionen und Nichtglaubenden.
Zugleich rief der Katholik die Christen zu einem stärkeren Engagement für ihren Glauben und die christliche Religion auf. „Wohlwollende Neutralität wird als Konzept keine Zukunft haben, wenn die religiösen Quellen in unserem Land versiegen.“
Udo Di Fabio vertrat ferner die Meinung, dass mit dem Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes nicht nur der christliche Gott gemeint sei, sondern auch der jüdische und muslimische Gott. Alles andere würde das Gebot der Neutralität verletzen. UK
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