Von Ungeziefer bis Gepäckverlust: Auf Reisen kann es auch immer mal Ärger geben. Was Verbraucher tun können.
Ob fehlender Meerblick oder Käferplage im Hotelzimmer: Wer auf einer Reise Mängel findet, sollte Verbraucherschützern zufolge schnell aktiv werden. Je kürzer die Reise, umso schneller muss der Reiseveranstalter über entdeckte Makel benachrichtigt werden, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Freitag in Hannover erklärte.
"Bei einer einwöchigen Pauschalreise ist beispielsweise eine Frist von zwei Tagen angebracht", empfahl Rechtsexperte Markus Hagge. Bei Pauschalurlauben gebe es grundsätzlich einen deutlich stärkeren rechtlichen Schutz bei Mängeln als bei individuell zusammengestellten Reisen, etwa über Buchungsplattformen.
"Damit dieser greift, sollten sie Mängel jedoch unverzüglich am Urlaubsort und nachweisbar dem Veranstalter und der Reiseleitung melden", so Hagge. Weil die Beweislast bei den Verbrauchern liege, sei es ratsam, Belege wie etwa Fotos und Videos zu sammeln. Die Verbraucherzentrale riet zudem, sich ein Mängelprotokoll von der Reiseleitung unterschreiben zu lassen und dem Anbieter eine angemessene Frist für die Beseitigung zu setzen.
Die Verbraucherschützer empfehlen eine ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln zurate zu ziehen. Sie gibt einen Überblick über Fälle, in denen Reisende in der Vergangenheit für unterschiedliche Makel, etwa Gepäckverlust oder Ungeziefer im Zimmer, entschädigt wurden. Die Tabelle und weitere Informationen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pauschalreise-was-tun-bei-maengeln