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Landtag will künftig dienstälteste Abgeordnete als Alterspräsidenten

Die jeweils erste Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags nach einer Wahl soll künftig nicht mehr von den ältesten Abgeordneten, sondern von den mit der längsten Parlamentserfahrung eröffnet werden. Regierungsfraktionen und CDU gaben am Donnerstag in Mainz bekannt, dass sie sich auf eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung geeinigt hätten. Außerdem will der Landtag die Abwahl von Ausschussvorsitzenden erleichtern. Dafür soll künftig eine einfache Mehrheit ausreichen. Bislang müssen zwei Drittel der Mitglieder einer Ablösung des oder der Vorsitzenden zustimmen.

Mit den geänderten Bestimmungen für den Alterspräsidenten oder die Alterspräsidentin übernimmt der Landtag ähnliche Regelungen mehrerer anderer Länderparlamente sowie des Deutschen Bundestags. Für die Aufgaben während der konstituierenden Sitzung sei ein „Höchstmaß an Parlamentserfahrung essenziell“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Fraktionen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) für Maßnahmen ausgesprochen, die chaotische Szenen wie bei der konstituierenden Sitzung des thüringischen Landtags im September verhindern sollen. Die Abgeordneten in Erfurt konnten dabei zunächst nicht einmal ihre Beschlussfähigkeit feststellen und auch keinen Landtagspräsidenten wählen. Die übrigen Fraktionen hatten dem Alterspräsidenten Jürgen Treutler damals vorgeworfen, er habe seine Kompetenzen weit überschritten.