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Landtag beschließt höhere Zuschüsse für jüdische Gemeinden

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich am Mittwoch einstimmig dafür ausgesprochen, die Landeszuschüsse für die jüdischen Gemeinden zu verdoppeln. Die beiden vom Parlament gebilligten Staatsverträge mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Jüdischen Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen sehen vor, dass vom laufenden Haushaltsjahr an jährlich 1,1 Millionen Euro zur Unterstützung der Gemeindearbeit gezahlt werden.

Die Verträge enthalten auch Regelungen zur Freistellung von Schülern sowie Beamten und Angestellten des Landes an jüdischen Feiertagen und zum Erhalt jüdischer Friedhöfe. Das Land verpflichtet sich zudem zum Schutz jüdischer Bürger und ihrer Einrichtungen. Insgesamt gehören den fünf jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz knapp 3.000 Mitglieder an. Davon entfallen knapp 2.000 auf die Gemeinden des Landesverbandes in Koblenz, Trier, Bad Kreuznach und die Gemeinde der Rheinpfalz mit Sitz in Speyer einerseits und knapp 1.000 auf die Gemeinde Mainz-Rheinhessen andererseits.

Die Anhebung der Fördermittel war schon im bereits verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen. Der Abschluss neuer Staatsverträge wurde jedoch notwendig, nachdem die Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen aus dem Landesverband ausgetreten war. Festgelegt wurde eine Aufteilung entsprechend der Mitgliederzahlen.