Vertreter des Landkreiskammertages NRW warnen vor einer Halbierung der Bundesmittel für Flucht und Migration. „Obwohl die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen weiter ansteigt, stellt der Bund für 2024 viel weniger Geld zur Verfügung, um die Unterbringung und die Versorgung vor Ort zu finanzieren“, kritisierte der Vorsitzende des Finanzausschusses Landkreiskammertages, Städteregionsrat Tim Grüttemeier, am Donnerstag anlässlich einer Sitzung des Gremiums im münsterländischen Warendorf.
So hat der Bund den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 3,75 Milliarden Euro an die Länder für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ausgezahlt. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz seien für das laufende Jahr lediglich 1,75 Milliarden Euro vorgesehen, hieß es. Erst für das Jahr 2025 sei eine mögliche Nachzahlung für dieses Jahr geplant. Diese stünde aber unter Vorbehalt, da der Bund mehrere Entlastungsgründe für die flüchtlingsbezogenen Kosten unterstelle, die in der Realität der Kommunalhaushalte nicht eingetreten seien, teilte der kommunale Spitzenverband mit.
„Die Belastungsgrenze der Kommunen ist schon längst erreicht, der Bund darf die Probleme nicht weiter schönrechnen“, forderte Grüttemeier. Die Kosten durch die Unterbringung der Flüchtlinge entstünden jetzt und müssten von den Kommunen getragen werden.
Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni forderte der Finanzausschuss eine Erhöhung der Bundesmittel für Flucht und Migration. „Das bedeutet konkret, dass die Kommunen eine Kostenerstattung für Geflüchtete mindestens in der gleichen Höhe wie 2023 benötigen“, betonte Grüttemeier. Die Zahl der Flüchtlinge steige „von Monat zu Monat“.