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Landgericht weist Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln ab

Keine Amtshaftung: Das Kölner Erzbistum muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.

Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Laut dem Urteil vom Dienstag schloss das Gericht aber eine Amtshaftung des Erzbistums als Dienstherr des Priesters aus, ebenso eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten. Das Gericht argumentierte, der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen. Die Klägerseite kann gegen das Urteil Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht einreichen.