Das nordrhein-westfälische Landesprogramm zur Unterstützung von beruflichen Ausbildungen in Teilzeit wird für weitere drei Jahre fortgesetzt. Wie Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, stellen das Land NRW und der Europäische Sozialfonds (ESF) für das Landesprogramm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ (TEP) jährlich 2,5 Millionen Euro bereit, mit denen pro Jahr bis zu 452 Teilnahmeplätze gefördert werden können.
Das Programm TEP unterstützt den Angaben nach seit 2009 Menschen mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden qualifiziert sowie beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Das Landesprogramm wird von 39 Bildungsträgern in NRW angeboten. Seit Start des Programms 2009 habe TEP bereits rund 10.000 Erziehende und pflegende Angehörige bei der Ausbildungsplatzsuche, der Betreuung von Kindern und der Vorbereitung auf die Ausbildung unterstützt sowie in der Anfangsphase begleitet, hieß es.
Eine Teilzeitausbildung ist bereits seit 2005 laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) möglich. Es können alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, die nach dem BBiG geregelt sind, in Teilzeit absolviert werden. Die Teilzeitberufsausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung. Durch die Neuregelungen des BBiG sind seit dem 1. Januar 2020 die Rahmenbedingungen für eine Teilzeitausbildung verändert worden. Paragraf 7a des BBiG ermögliche eine Ausweitung auf alle Interessierten, erläuterte das NRW-Arbeitsministerium. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist lediglich der gemeinsame Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden auf Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit.