Artikel teilen:

Hannoversche Landessynode regelt Ehrenamt neu

Das Kirchenparlament der hannoverschen Landeskirche hat am Sonnabend erstmals ein Ehrenamtsgesetz verabschiedet. Das Gesetz, in dem bisher verstreute Regelungen zusammengetragen wurden, tritt am 1. Juli in Kraft. Es sei eine solide und transparente Grundlage für die ehrenamtliche Arbeit in der Kirche und lege Qualitätsstandards fest, sagte eine Kirchensprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Gesetz enthält unter anderem umfangreiche Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, etwa Meldepflichten bei Anhaltspunkten für einen Verdacht sowie die verpflichtende Teilnahme an Präventionsfortbildungen. Überdies verbietet das Gesetz Ehrenamtlichen sexuelle Kontakte zu Personen, die zu ihnen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Geregelt wird ferner der Ausschluss von Personen mit extremistischen Auffassungen. Vom ehrenamtlichen Engagement auszuschließen ist demnach, „wer in öffentlichen Äußerungen Auffassungen vertritt, die im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, wie sie in der Verfassung der Landeskirche beschrieben werden, oder wer aktiv eine Vereinigung unterstützt, die derartige Ziele verfolgt“.

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers engagieren sich nach eigenen Angaben derzeit rund 120.000 Ehrenamtliche. Sie ist mit rund 2,1 Millionen Mitgliedern in 1.219 Gemeinden die größte evangelische Landeskirche in Deutschland.