Die Evangelische Landeskirche in Württemberg stellt ab Januar 2026 ihre Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt um. Künftig entscheidet eine Kommission über jeden Einzelfall, anstatt eine Pauschale zu bezahlen, berichtete Ursula Kress von der Fachstelle sexualisierte Gewalt am Samstag in Stuttgart vor der Landessynode.
Bislang erhielten Betroffene in Württemberg eine pauschale Zahlung von 21.200 Euro. Eine neue, deutschlandweite Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sieht nun einen Sockelbetrag von 15.000 Euro für strafrechtlich relevante Taten vor. Bei einem Treffen mit rund 80 Betroffenen im Mai dieses Jahres wurde das Ergebnis laut Kress als „enttäuschend“ aufgenommen.
Die bisherige Unabhängige Kommission, die zehn Jahre lang über die Anträge entschieden hat, wird zum Jahresende ihre Arbeit beenden. Nun muss eine neue Kommission gebildet werden, um die Anträge zu prüfen. Für Betroffene bringt die Umstellung eine wesentliche Neuerung: Die Verjährung einer Tat ist keine Voraussetzung mehr für einen Antrag. Auch Betroffene, die bereits eine Zahlung erhalten haben, können ab 2026 einen neuen Antrag stellen. Die Kommission prüft dann individuell, ob zusätzliche Leistungen möglich sind.
Die Geschäftsstelle der Kommission soll wegen der erwarteten Antragszahl personell ausgebaut werden. Zukünftig wird sie auch für Betroffene aus der evangelischen Brüdergemeinde in Korntal bei Stuttgart zuständig sein. (1637/05.07.2025)