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Landeskirche entlässt Missbrauchs-Pfarrer aus dem Dienst

Die Landeskirche hat den wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilten evangelischen Pfarrer von Schwarzach zum 1. Februar aus dem Dienst entlassen. Wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mitteilte, vollzieht man damit das Dienstrecht, wonach Mitarbeitende, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr zu entlassen sind.

Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Der Mann hat zwischen Dezember 2023 und März 2024 insgesamt sechsmal ein Kind im Pfarrhaus missbraucht. Als die Übergriffe im Sommer 2024 bekannt wurden, hatte das Jugendamt eine räumliche Trennung angeordnet: Ab diesem Zeitpunkt soll die Pfarrerin mit den Kindern im Obergeschoss des Pfarrhauses und der Pfarrer im Erdgeschoss gelebt haben. Auch wegen des öffentlichen Drucks ist der Verurteilte dann im Dezember 2024 aus dem Pfarrhaus ausgezogen.

Die Ehefrau, die sich die Gemeindepfarrstelle mit dem Verurteilten geteilt hatte, war auch nach Beginn der Ermittlungen im Sommer 2024 bis auf eine kurze Pause weiter im Dienst – auch nachdem das Urteil gefällt wurde. Erst kurz vor Weihnachten teilte die Kirche mit, die Frau sei „bis auf Weiteres nicht im Dienst“. Bei einer Stellenteilung falle deren Grundlage weg, wenn einer der Stellenteiler die Stelle verlasse oder verlassen müsse, sagte eine Kirchensprecherin nun und ergänzte: „Die Frau wird die Gemeinde auf eigenen Wunsch verlassen. Zusammen mit der Kirchenleitung sucht sie eine neue, passende Stelle.“

Auch das Jugendamt des Landratsamtes Kulmbach steht in der Kritik, seit Details zu dem Fall bekannt geworden sind. Die vom Amt verhängte „räumliche Trennung“ innerhalb des Pfarrhauses sei mit Blick auf das Kindeswohl des Missbrauchsopfers nicht ausreichend gewesen, sagen Kritiker. Auch wegen dieser Kritik und die mediale Berichterstattung hatte die Regierung von Oberfranken beim Landratsamt Kulmbach um einen Bericht zum Vorgehen des Jugendamts gebeten. Die Prüfung dieses Berichts ist nun abgeschlossen.

Die Regierung betonte, dass sie „eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht“ in dem Fall habe. Das heißt, dass ein Eingreifen der Regierung „in den Ermessensspielraum und den fachlichen Entscheidungsspielraum des Jugendamts nicht möglich ist“. Weil der verurteilte Straftäter „seit geraumer Zeit aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei“, sehe man „derzeit keine Hinweise auf eine anhaltende Kindeswohlgefährdung“, die weitere Maßnahmen des Jugendamts erforderlich machen würden, teilte die Regierung dem epd mit.

Ganz zufrieden scheint die Regierung mit dem Vorgehen des Jugendamts aber doch nicht zu sein. Neben dem „aktuellen Sachstand“ habe man auch „die vergangene Sachlage“ überprüft, heißt es in der Antwort der Regierung: „Zum vergangenen Vorgang werden wir zeitnah ein Abschlussgespräch mit dem zuständigen Jugendamt führen, um bei der weiteren Evaluierung des Vorgehens im konkreten Fall zu unterstützen.“ Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man aber keine Einzelheiten dazu mitteilen, hieß es. (00/0328/31.01.2025)